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Unsere Lebenspartnerschaft: Was sich ändert & was bleibt...

Donnerstag, 4. Juli 2013

Unser Termin rückt immer näher - alle Vorbereitungen dazu sind bereits in der Endphase. Das Aufgebot steht, Restaurants, Fuhrpark etc. ist gebucht - alle Veranstaltungen sind so weit abgesprochen, die Eheringe sind bereits unterwegs - da stellt sich die Frage, was wird sich ändern und was bleibt?

 



Erst einmal ändert sich der gemeinsame Familienname, für den wir uns entschieden habe. Aus Liebe und tiefster Dankbarkeit nehme ich den kompletten Namen meines Mannes an - einen Doppelnamen wird es also nicht geben.

 

Rentenrechtlich sowie im Steuerrecht stehen jetzt Möglichkeiten offen, die wir vorher nicht nutzen konnten. Durch die Begründung unserer Lebenspartnerschaft greift das Rentenrecht in puncto "Witwenrente" sofern ein Partner früher geht als der andere. Steuerrechtlich müssen wir sehen, inwiefern das nun mit dem Ehegattensplitting vorteilhafter für uns ist - oder auch nicht. Dazu bedarf es noch einer "Was-wäre-wenn-Berechnung".

 

In Bezug auf Freibeträge im Erbrecht steigt der jetzige steuerfreie Anteil zumindest von 20.000,- Euro auf dann 500.000,- Euro für den Lebenspartner.

 

Bei der Krankenkasse könnte nun eine Familienversicherung greifen, wenn ein Lebenspartner erwerbslos wäre - ansonsten bringt's aber auch nichts.

 

Bei Versicherungen etc. können nun andere Verträge ausgehandelt werden, die ggf. zu einem günstigeren Ergebnis für uns führen.

 

Also, so viel ist's nicht, was sich ändern wird - wir bleiben die Alten - versprochen...

 

 

 

 

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